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<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom"><title>snaums.de - Studium</title><link href="https://www.snaums.de/" rel="alternate"></link><link href="https://www.snaums.de/feed/studium.atom.xml" rel="self"></link><id>https://www.snaums.de/</id><updated>2018-04-15T14:08:00+02:00</updated><entry><title>Studium: Anrechnung von Studienleistungen / Modulen</title><link href="https://www.snaums.de/studium/studium-anrechnung-von-studienleistungen-modulen.html" rel="alternate"></link><published>2018-04-15T14:08:00+02:00</published><updated>2018-04-15T14:08:00+02:00</updated><author><name>snaums</name></author><id>tag:www.snaums.de,2018-04-15:/studium/studium-anrechnung-von-studienleistungen-modulen.html</id><summary type="html">&lt;p&gt;&lt;em&gt;Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Beim Wechseln zwischen Studieng&amp;auml;ngen oder Wechseln der Hochschule im Studium stellen sich viele Fragen. Werden meine bereits absolvierten Module angerechnet und welche muss ich erneut besuchen? Werden meine aktuellen Pr&amp;uuml;fungsverfahren terminiert? Was passiert, wenn ich ein Fach entg&amp;uuml;ltig …&lt;/p&gt;</summary><content type="html">&lt;p&gt;&lt;em&gt;Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Beim Wechseln zwischen Studieng&amp;auml;ngen oder Wechseln der Hochschule im Studium stellen sich viele Fragen. Werden meine bereits absolvierten Module angerechnet und welche muss ich erneut besuchen? Werden meine aktuellen Pr&amp;uuml;fungsverfahren terminiert? Was passiert, wenn ich ein Fach entg&amp;uuml;ltig nicht bestanden habe?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine Pr&amp;uuml;fung ist ein Verfaltungsakt. Der Verwaltungsakt beginnt bei der Anmeldung der Pr&amp;uuml;fung beim ersten Versuch und endet beim bestehen der Pr&amp;uuml;fung, dem entg&amp;uuml;ltig nicht bestehen der Pr&amp;uuml;fung oder beim Abmeldung vom ersten Versuch mit oder ohne trifftigem Grund (an der TU Chemnitz, beachte Fristen). Der Wechsel der Hochschule oder des Studiengangs f&amp;uuml;hrt eigentlich nicht zur Terminierung des Verwaltungsaktes, d.h. wird der Studiengang gewechselt, und steht ein Drittversuch aus, solltet ihr den dennoch nehmen und bestehen, sonst k&amp;ouml;nnte auch das neue Studium in Gefahr sein, wenn das gleiche Modul ebenfalls enthalten ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;An der TU Chemnitz, sind die entsprechenden Regelungen in der Pr&amp;uuml;fungsordnung verankert. Dort wird erkl&amp;auml;rt, wie das Bestehen und Nicht-Bestehen zu werten ist, wie viele Versuche ihr habt, und wann das Studium endg&amp;uuml;ltig nicht bestanden ist. Die Abschlusspr&amp;uuml;fung oder Bachelor-/Masterpr&amp;uuml;fung ist an der TU Chemnitz ein virtuelles Konstrukt, was die Gesamtheit des Studienganges umschlie&amp;szlig;t, aber keine eigene Pr&amp;uuml;fung oder kein eigenes Modul darstellt. Die Bachelor- bzw. Masterarbeit ist in modularisierten Studieng&amp;auml;ngen ebenfalls nur ein Modul, die "Abschlussarbeit" ebenfalls nur eine Modulpr&amp;uuml;fung wie jede andere auch. Unbeschadet anderer Bedingungen, die die Modulbeschreibung darlegt, k&amp;ouml;nnte das Modul Bachelor- oder Masterarbeit auch das erste Modul sein, was im Studium abgelegt wird.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wenn ihr Module anrechnen lassen wollt, m&amp;uuml;sst ihr einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen an den Pr&amp;uuml;fungsausschuss stellen. Der Antrag muss die &amp;uuml;blichen Formalia einhalten, also schriftlich gestellt werden und unterschrieben sein. Gebt die wichtigsten Informationen an, also Studiengang (oder Studieng&amp;auml;nge), Matrikelnummer, Name und kennzeichnet eindeutig, welche Module ihr zu welchen Modulen als gleichwertig betrachtet. Eine Anrechnung von Teilen oder Pr&amp;uuml;fungen w&amp;auml;re auch denkbar.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nach der Lissabon Konvention [1] m&amp;uuml;ssen die Hochschulen Informationen zur Verf&amp;uuml;gung stellen, welche Kompetenzen in den einzelnen Veranstaltungen / Modulen erworben werden. Reicht diese Beschreibungen ebenfalls ein, wenn ihr von einer anderen Hochschule wechselt. Ihr erspart dem Pr&amp;uuml;fungsausschuss damit Arbeit und die M&amp;ouml;glichkeit den Antrag aus formalen Gr&amp;uuml;nden zur&amp;uuml;ckzuweisen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Eine Qualifikation ist nach Lissabon Konvention dann &amp;auml;quivalent und sollte angerechnet werden, wenn sich die erworbenen Qualifikationen nicht erheblich unterscheiden. Die Universit&amp;auml;t oder genauer der Pr&amp;uuml;fungsausschuss ist dabei in der Beweispflicht, d.h. ihr m&amp;uuml;sst nicht begr&amp;uuml;nden, warum ihr die Module f&amp;uuml;r &amp;auml;quivalent haltet, sondern der Pr&amp;uuml;fungsausschuss muss nachweisen, warum die erworbenen Qualifikationen nicht &amp;auml;quivalent sind. Ihr solltet dazu aber alles N&amp;ouml;tige eingereicht haben.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Anrechnung kann auch dann versagt werden, wenn erhebliche Zweifel &amp;uuml;ber das Niveau der Qualifikationen besteht, bspw. wenn die Leistungspunktzahlen sich erheblich unterscheiden. Qualifikationen zu formulieren ist ebenfalls geregelt, es gibt einige verschiedene Richtlinien, bspw. die der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) [2].&lt;/p&gt;
&lt;h3 id="studiengangswechsel-an-der-gleichen-hochschule"&gt;Studiengangswechsel an der gleichen Hochschule&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Ein Wechsel an der gleichen Hochschule ist meist recht einfach. Nicht nur ist der Wechsel an sich einfach, sondern die Anrechnerei geht mehr oder weniger automatisch. Stellt den Antrag, der Pr&amp;uuml;fungsausschuss kann meist recht gut entscheiden, ob die Module gleichwertig sind. Module mit gleichem Namen, Nummer und oder Inhalten / Qualifikationszielen sind &amp;auml;quivalent, sollten Unterschiede bestehen, ist das Ermessenssache des Pr&amp;uuml;fungsausschusses.&lt;/p&gt;
&lt;h3 id="hochschulwechsel"&gt;Hochschulwechsel&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Beim Wechsel an eine andere Hochschule ist etwas mehr Arbeit von N&amp;ouml;ten. Hier solltet ihr die Modulbeschreibungen der fraglichen Module mit einreichen, sodass dem Pr&amp;uuml;fungsausschuss diese Arbeit abgenommen wird. Ein Blick in das entsprechende Hochschulgesetz der Zieluniversit&amp;auml;t kann auch nicht schaden. Die Regelung der Lissabon Konvention findet sich aber in einigen Hochschulgesetzen wieder.&lt;/p&gt;
&lt;h3 id="drittversuch-und-endgultig-nicht-bestandene-prufungen"&gt;Drittversuch und endg&amp;uuml;ltig nicht bestandene Pr&amp;uuml;fungen&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Wie oben bereits erkl&amp;auml;rt, laufen einmal angefangene Pr&amp;uuml;fungen weiter, bis ihr sie bestanden habt oder endg&amp;uuml;ltig nicht bestanden habt. Eine endg&amp;uuml;ltig nicht bestandene Pr&amp;uuml;fung kann die Studiengangwahl erheblich erschweren. Gebt bei der Bewerbung auf jeden Fall die endg&amp;uuml;ltig nicht bestandenen Pr&amp;uuml;fungen und die laufenden Pr&amp;uuml;fungsverfahren an, wenn ihr danach gefragt werdet. Eine L&amp;uuml;ge hier kann euch die Immatrikulation kosten, auch dann wenn ihr zun&amp;auml;chst angenommen worden seid.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&amp;Uuml;ber die Gleichwertigkeit einer endg&amp;uuml;ltig nicht bestandenen Pr&amp;uuml;fung zu den Pr&amp;uuml;fungen in der fraglichen Studienordnung entscheidet grunds&amp;auml;tzlich der Pr&amp;uuml;fungsausschuss. Auch hier gilt, dass die Gleichwertigkeit dann gegeben ist, wenn kein erheblicher Unterschied in den erworbenen Qualifikationszielen nachgewiesen werden kann. In der Regel sind Pr&amp;uuml;fungsaussch&amp;uuml;sse etwas nachgiebiger bei der Anerkennung von endg&amp;uuml;ltig nicht bestandenen Modulen.&lt;/p&gt;
&lt;h3 id="beispielantrag"&gt;Beispielantrag&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;An der TU Chemnitz gibt es ein Formular f&amp;uuml;r die Anrechnung von Studienleistungen, das muss aber nicht genutzt werden. Zur einfacheren Handhabung ist zu empfehlen die bereitgestellten Formulare zu verwenden, wenn es welche gibt. Ein Antrag kann aber immer auch formlos, schriftlich (mit Unterschrift) gestellt werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Text sollte dann wenigstens euren Namen, Matrikelnummer, Studieng&amp;auml;nge (und Hochschule) sowie eine Aufstellung enthalten, was f&amp;uuml;r was angerechnet werden soll. Ebenfalls sollte die Note angegeben werden, und Nachweise angeh&amp;auml;ngt sein, bspw. eine Leistungs&amp;uuml;bersicht der Herkunftshochschule. Weiter solltet ihr falls n&amp;ouml;tig die Modulbeschreibungen anh&amp;auml;ngen.&lt;/p&gt;
&lt;blockquote&gt;
&lt;p&gt;Sehr geehrte Frau Prof. X,&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Hiermit beantrage ich die Anrechnung der unten stehenden Module. Die Module habe ich an der Hochschule f&amp;uuml;r angewandte Wissenschaften Buxtehude abgelegt. Die erworbenen Kompetenzen der bereits abgelegten Module halte ich f&amp;uuml;r gleichwertig nach dem s&amp;auml;chs. HSFG &amp;sect;35 Abs 9.&lt;/p&gt;
&lt;table&gt;
&lt;thead&gt;
&lt;tr&gt;
&lt;th&gt;Bereits abgelegtes Modul&lt;/th&gt;
&lt;th&gt;Note&lt;/th&gt;
&lt;th&gt;Anzurechnendes Modul&lt;/th&gt;
&lt;/tr&gt;
&lt;/thead&gt;
&lt;tbody&gt;
&lt;tr&gt;
&lt;td&gt;Angewandte Urlaubswissenschaften&lt;/td&gt;
&lt;td&gt;2.3&lt;/td&gt;
&lt;td&gt;Entspannung Grundlagen&lt;/td&gt;
&lt;/tr&gt;
&lt;tr&gt;
&lt;td&gt;Nasenbohren f&amp;uuml;r Anf&amp;auml;nger&lt;/td&gt;
&lt;td&gt;1.3&lt;/td&gt;
&lt;td&gt;Ich und mein K&amp;ouml;rper&lt;/td&gt;
&lt;/tr&gt;
&lt;/tbody&gt;
&lt;/table&gt;
&lt;p&gt;Ich habe an der Hochschule f&amp;uuml;r angewandte Wissenschaften Buxtehude 4 Semester den Studiengang Bachelor of Science Urlaubswissenschaften studiert. Aktuell studiere ich den Bachelor of Science Urlaubsplanung (Studienordnungsversion 2017) an der Fachhochschule Sankt Georg in Plauen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Matrikelnummer: 123456&lt;br/&gt;
Anschrift: Stefan Naumann&lt;br/&gt;
Sankt Georg-Stra&amp;szlig;e 14&lt;br/&gt;
08541 Plauen&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Mit freundlichen Gr&amp;uuml;&amp;szlig;en,&lt;br/&gt;
\&amp;lt;Unterschrift&amp;gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Anlagen:&lt;/p&gt;
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;Leistungs&amp;uuml;bersicht&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Modulbeschreibungen von Buxtehude&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Modulbeschreibungen von Plauen&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;/blockquote&gt;
&lt;h3 id="literatur"&gt;Literatur&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;[1] &lt;a href="http://www2.fzs.de/uploads/lissabonkonvention.pdf"&gt;Lissabon Konvention&lt;/a&gt;&lt;br/&gt;
[2] &lt;a href="https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/Kompetenzorientiert-Pruefen.pdf"&gt;HRK Nexus: Kompetenzorientiert Pr&amp;uuml;fern&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</content><category term="Studium"></category><category term="Anrechnung"></category><category term="Lissabon"></category><category term="Modul"></category><category term="Prüfung"></category><category term="Prüfungsausschuss"></category><category term="Studium"></category><category term="Verwaltungsrecht"></category><category term="VwVfG"></category></entry><entry><title>Studium: Anfechtung einer Prüfung / Prüfungsergebnis</title><link href="https://www.snaums.de/studium/studium-anfechtung-einer-pruefung-pruefungsergebnis.html" rel="alternate"></link><published>2018-03-13T11:38:00+01:00</published><updated>2018-03-13T11:38:00+01:00</updated><author><name>snaums</name></author><id>tag:www.snaums.de,2018-03-13:/studium/studium-anfechtung-einer-pruefung-pruefungsergebnis.html</id><summary type="html">&lt;p&gt;&lt;em&gt;Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Wenn du den Drittversuch nicht bestanden hast, solltest du dir lieber einen Anwalt suchen, der kann dich besser beraten und vertreten.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Jeder Student kennt das. Im Laufe des Studiums geht mal eine Pr&amp;uuml;fung daneben, das kann hei&amp;szlig;en, dass man selbst nicht ausreichend darauf vorbereitet ist …&lt;/p&gt;</summary><content type="html">&lt;p&gt;&lt;em&gt;Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Wenn du den Drittversuch nicht bestanden hast, solltest du dir lieber einen Anwalt suchen, der kann dich besser beraten und vertreten.&lt;/em&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Jeder Student kennt das. Im Laufe des Studiums geht mal eine Pr&amp;uuml;fung daneben, das kann hei&amp;szlig;en, dass man selbst nicht ausreichend darauf vorbereitet ist, aber auch, dass die Pr&amp;uuml;fung nicht ordnungsgem&amp;auml;&amp;szlig; abgelaufen ist. Das Ergebnis kann ganz verschieden sein, muss aber auch noch nicht mal feststehen, aber man bleibt der Ansicht, dass hier etwas komisches passiert ist.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ganz wichtig ist, dass der Studierende die Pflicht hat mitzuwirken. D.h. sie muss Missst&amp;auml;nde anzeigen, idealerweise bereits der Aufsicht in schriftlichen Pr&amp;uuml;fungen oder dem Pr&amp;uuml;fer in m&amp;uuml;ndlichen. Die Aufsicht hat dann die M&amp;ouml;glichkeit den Missstand aus der Welt zu schaffen, bspw. indem sie von sich aus eine Schreibzeitverl&amp;auml;ngerung gibt, oder Fenster verschlie&amp;szlig;t (bspw. bei Baul&amp;auml;rm vor dem Pr&amp;uuml;fungsraum).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Mangel wurde aber nicht g&amp;auml;nzlich beseitigt und so ganz wird man das Gef&amp;uuml;hl nicht los, dass das Pr&amp;uuml;fungsverfahren mangelhaft ist. Jetzt sollte ein Antrag an den Pr&amp;uuml;fungsausschuss geschrieben werden. Zum Einen gilt auch nach der Pr&amp;uuml;fung noch die Mitwirkungspflicht, manche Pr&amp;uuml;fungsaussch&amp;uuml;sse stellen sich bspw. quer, wenn die Ergebnisse bereits ver&amp;ouml;ffentlicht sind.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ein Antrag im &lt;strong&gt;Verwaltungsrecht&lt;/strong&gt; (eine Universit&amp;auml;t f&amp;auml;llt da rein) ist grunds&amp;auml;tzlich formlos m&amp;ouml;glich. Auch wenn die Universit&amp;auml;t Formulare anbieten sollte, kann ein Antrag theoretisch auf einem St&amp;uuml;ck Toilettenpapier gestellt werden. Ich empfehle euch allerdings einen Brief aufzusetzen, in dem ihr neben Kontaktinformationen, Matrikelnummer, Studiengang und Studienordnungsversion, euer Anliegen klar formuliert und idealerweise eine Begr&amp;uuml;ndung oder eine Beschreibung eurer Sicht formuliert. Die Amtssprache ist Deutsch (&amp;sect;23 Abs. 1).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Pr&amp;uuml;fungsverfahren ist im Gesamten ein Verwaltungsakt. Gegen einen Verwaltungsakt (bzw. genauer gegen das Ergebnis eines Verwaltungsakt) kann man "klagen" (hier erstmal au&amp;szlig;ergerichtlich). Der Verwaltungsakt beginnt mit der Anmeldung zur Pr&amp;uuml;fung, und endet mit dem Bestehen der Pr&amp;uuml;fung oder dem entg&amp;uuml;ltig nicht Bestehen der Pr&amp;uuml;fung. Manche Universit&amp;auml;ten erlauben den R&amp;uuml;cktritt von einer Pr&amp;uuml;fung vorher (bspw. bis 7 Tagen vor dem Termin ohne Grund, danach mit trifftigem Grund), und beenden daraufhin den Verwaltungsakt, wenn ihr nicht durchgefallen seid. Also ihr meldet euch zum ersten Mal zur Pr&amp;uuml;fung an, meldet euch vorher wieder ab (entweder mit oder ohne Grund gem&amp;auml;&amp;szlig; den Fristen aus der Studienordnung), dann z&amp;auml;hlt das als h&amp;auml;ttet ihr euch nie angemeldet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Der Bescheid &amp;uuml;ber das Nicht-Bestehen einer Pr&amp;uuml;fung enth&amp;auml;lt grunds&amp;auml;tzlich eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die ist daf&amp;uuml;r da euch darauf hinzuweisen, dass ihr gegen den Bescheid widersprechen k&amp;ouml;nnt, bspw. wenn ihr neue Informationen habt oder glaubt zu Unrecht durch die Pr&amp;uuml;fung durchgefallen zu sein.&lt;/p&gt;
&lt;h3 id="krankheit"&gt;Krankheit&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Ein wichtiger Grund ist die Krankheit bei einer Pr&amp;uuml;fung. Seht ihr euch nicht in der Lage zu einer Pr&amp;uuml;fung anzutreten, weil ihr krank seid, m&amp;uuml;sst ihr einen Arzt aufsuchen und meist von ihr ein Formular ausf&amp;uuml;llen lassen, was von der Universit&amp;auml;t gestellt wird. Manche Universit&amp;auml;ten erlauben aber auch die Einreichung von Arbeitsunf&amp;auml;higkeitsbescheinigungen. Die gestellten Formulare enthalten zu meist Informationen &amp;uuml;ber euren Gesundheitszustand, datenschutzrechtliche Debatten solltet ihr aber nicht f&amp;uuml;hren, wenn ihr wegen Krankheit von einer Pr&amp;uuml;fung zur&amp;uuml;cktreten wollt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Das Formular muss zusammen mit einem Antrag auf R&amp;uuml;cktritt von der Pr&amp;uuml;fung unverz&amp;uuml;glich an das zust&amp;auml;ndige Pr&amp;uuml;fungsamt. Unverz&amp;uuml;glich hei&amp;szlig;t dabei aber nicht "innerhalb von 3 Tagen", sondern ohne schuldhaftes Verz&amp;ouml;gern. Solltet ihr euch bspw. ein Bein gebrochen haben oder im Krankenhaus liegen, reicht das Einreichen auch dann, wenn ihr gesundheitlich wieder in der Lage dazu seid. Alternativ k&amp;ouml;nnt ihr den Antrag auch per Post verschicken. Vorrang w&amp;auml;hrend ihr krank seid hat allerdings, dass ihr wieder gesund werdet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ihr k&amp;ouml;nnt auch w&amp;auml;hrend einer Pr&amp;uuml;fung von der Pr&amp;uuml;fung zur&amp;uuml;cktreten, bspw. weil ihr erst mit leichten Kopfschmerzen gekommen seid, und dann merkt, dass die Kopfschmerzen schlimmer werden und ihr euch nicht (mehr) konzentrieren k&amp;ouml;nnt. Solltet ihr das merken, sagt &lt;strong&gt;sp&amp;auml;testens&lt;/strong&gt; zur Abgabe der Klausur der Aufsicht bescheid und geht unverz&amp;uuml;glich zum Arzt um den obigen Antrag am Pr&amp;uuml;fungsamt zu stellen.&lt;/p&gt;
&lt;h3 id="beschwerde-nach-der-prufung"&gt;Beschwerde nach der Pr&amp;uuml;fung&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Man kann sich aus vielerlei Gr&amp;uuml;nden nach der Pr&amp;uuml;fung beschweren. Neben der Befangenheit der Pr&amp;uuml;fer oder der Pr&amp;uuml;ferbestellung auch &amp;uuml;ber Aufgaben oder den Ablauf der Pr&amp;uuml;fung. Werden beispielsweise wichtige Information nur an die Tafel geschrieben, ohne explizit darauf hinzuweisen, k&amp;ouml;nnte darin ein Widerspruchsgrund liegen. Interessant wird es auch dann, wenn einige Fragen in der Pr&amp;uuml;fung vorkommen, die durch die Modulbeschreibung nicht gedeckt sind. Besteht ein Teil der Pr&amp;uuml;fung bspw. daraus Threads anwenden zu k&amp;ouml;nnen, obwohl diese nicht in der Modulbeschreibung auftauchen, sehe ich das als gravierenden Mangel an. &lt;strong&gt;Die Modulbeschreibungen sind bindend&lt;/strong&gt;, eine Pr&amp;uuml;fung soll nur diejenigen Kompetenzen pr&amp;uuml;fen, die das Modul laut Modulbeschreibung vermitteln soll. Das Verwaltungsrecht kennt aber zwei verschiedene Verfahren:&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Widerspruch&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;Ein Widerspruch l&amp;auml;sst euch die M&amp;ouml;glichkeit der sp&amp;auml;teren gerichtlichen Klage, sollte er abgelehnt werden. Er kann neben der Heraussetzung der Note oder der Annulierung der Klausur aber auch zu einer Verschlechterung eurer Note f&amp;uuml;hren. Der Pr&amp;uuml;fungsausschuss ist ungebunden an euren Antragstext. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, bleibt die originale Note bestehen. Einige Universit&amp;auml;ten erheben dann auch eine Geb&amp;uuml;hr, meist zwischen 70 und 100 Euro.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&amp;Uuml;berdenken&amp;nbsp;&lt;/strong&gt;Das &amp;Uuml;berdenkenverfahren f&amp;uuml;hrt dazu, dass der Verwaltungsakt &amp;uuml;berpr&amp;uuml;ft wird, also im konkreten Fall der Klausur, wird die Klausur erneut kontrolliert. Findet die neue Korrektur weitere Punkte, kann die Note verbessert werden. Eine Annulierung oder Verschlechterung kann hier nicht stattfinden. Das &amp;Uuml;berdenkenverfahren ist nicht mit Kosten verbunden, allerdings sind mit einem abgeschlossenen &amp;Uuml;berdenkenverfahren die Rechtsmittel aufgebraucht, der Weg zum Gericht bleibt euch hier versperrt.&lt;/p&gt;
&lt;h3 id="abschliessendes"&gt;Abschlie&amp;szlig;endes&lt;/h3&gt;
&lt;p&gt;Einen Widerspruch gegen die Note oder gegen den Nicht-Bestehensbescheid bzw. ein &amp;Uuml;berdenkenverfahren zu stellen ist erstmal etwas komisch. Im Normalfall sollte der Pr&amp;uuml;fungsausschuss die Anonymit&amp;auml;t der Studierenden gegen&amp;uuml;ber der Pr&amp;uuml;fer allerdings wahren. Auch sind Pr&amp;uuml;fungsausschussmitglieder gegen die sich ein Antrag richtet von der "Verhandlung" ausgeschlossen (Befangenheit, &amp;sect;20, &amp;sect;21 VwVfG).&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Gleiches gilt &amp;uuml;brigens f&amp;uuml;r Pr&amp;uuml;fer, die sich nicht unvoreingenommen gegen&amp;uuml;ber (allen) Pr&amp;uuml;flingen zeigen. Bspw. w&amp;auml;re denkbar, dass ein Pr&amp;uuml;fer Frauen in einer m&amp;uuml;ndlichen Pr&amp;uuml;fung grunds&amp;auml;tzlich h&amp;auml;rter bewertet.&amp;nbsp;Dann w&amp;auml;re eine Anfechtung wegen Befangenheit des Pr&amp;uuml;fers denkbar, schlie&amp;szlig;lich urteilt sie nicht mehr unvoreingenommen, sondern nimmt dann &amp;Auml;u&amp;szlig;erlichkeiten in die Bewertung einer Pr&amp;uuml;fung hinein.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Besprechung des Pr&amp;uuml;fungsausschusses sieht meist so aus, dass der Antrag von jemandem vorgestellt wird, die Mitglieder dar&amp;uuml;ber diskutieren (also auch was genau getan werden sollte) und zum Schluss &amp;uuml;ber den Antrag abstimmen. Der Pr&amp;uuml;fungsausschuss kann auch von sich heraus aktiv werden, an den meisten Universit&amp;auml;ten wird das aber nicht passieren. Der Pr&amp;uuml;fungsausschuss hat die Untersuchungspflicht und ist dabei nicht an euren Antrag gebunden, d.h. er kann sobald er den Antrag hat, die Faktenlage genauer anschauen, auch in Bereiche, die euer Antrag nicht umfasst.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;F&amp;uuml;r Manche f&amp;uuml;hlt sich das sicher so an, als w&amp;uuml;rde man sich "durch eine Pr&amp;uuml;fung durchklagen", also so lange mit Gerichten und Anw&amp;auml;lten drohen, bis man irgendwann doch bestanden hat. Tats&amp;auml;chlich stellt sich die Situation anders dar. Es spricht m.A.n. nichts dagegen Pr&amp;uuml;fungsverfahren auf M&amp;auml;ngel untersuchen zu lassen. Der Pr&amp;uuml;fungsausschuss ist dabei allerdings auf eure Begr&amp;uuml;ndung angewiesen. Weiter kann der Pr&amp;uuml;fungsausschuss die Beteiligten anh&amp;ouml;ren (meistens schriftlich) bevor er sich eine abschlie&amp;szlig;ende Meinung bildet. Die wenigsten Aufsichten fertigen ein Pr&amp;uuml;fungsprotokoll von schriftlichen Pr&amp;uuml;fungen an, d.h. letztendlich bleibt es Aussage gegen Aussage.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Um den Pr&amp;uuml;fungsausschuss etwas unter Druck zu setzen, k&amp;ouml;nnt ihr auch andere Studierende ansprechen, die ebenfalls diese Pr&amp;uuml;fung mitgeschrieben / mitgemacht haben. Der Pr&amp;uuml;fungsausschuss hat sonst die Eigenschaft eine einzelne Anfechtung als weniger gewichtig zu werten, besonders wenn es um eher subjektive Themen geht, wie die Menge der Aufgaben f&amp;uuml;r die Pr&amp;uuml;fungszeit.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;&amp;Uuml;ber mich&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Ich bin seit mittlerweile zwei Jahren im Pr&amp;uuml;fungsausschuss der Studieng&amp;auml;nge der Fakult&amp;auml;t Informatik an der TU Chemnitz. Zuvor habe ich mich haupts&amp;auml;chlich "von Weitem" mit Studieng&amp;auml;ngen und Studienkommissionen, StuRa und Fachschaftsrat besch&amp;auml;ftigt. Ich habe an verschiedenen Schulungsangeboten des StuRa teilgenommen und lese mich nach und nach selbst durch das s&amp;auml;chs. HSFG oder aktuell die l&amp;auml;ngergemeinsamen Strukturvorgaben. Ich studiere aktuell im Masterstudiengang Informatik.&lt;/p&gt;</content><category term="Studium"></category><category term="Befangenheit"></category><category term="Klausur"></category><category term="Prüfer"></category><category term="Prüfungsrecht"></category><category term="Studium"></category><category term="Überdenken"></category><category term="Universität"></category><category term="Verwaltungsrecht"></category><category term="VwVfG"></category><category term="Widerspruch"></category></entry></feed>